Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma US-CAR MANGOLD
Inhaber Oliver Mangold

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen unsererseits. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf auch die Änderung der Schriftform ihrerseits der Schriftform.
     
  2. Angebote, auch Angebote im Internet, sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
     
  3. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung.
     
  4. Zustandsbeschreibungen gelten stets als unverbindlich, es sei denn, dass Sie von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für etwaige mit der Kaufsache übergebene Gutachten, Prüfberichte, Zertifikate und andere ähnliche Schriftstücke. Angaben zu Typ, Baujahr, Anzahl der Vorbesitzer, Laufleistung, Reparaturen, Vorschäden und ähnliche auf den Kaufgegenstand  bezogene Merkmale geben stets unseren Kenntnisstand nach den uns vorliegenden Unterlagen sowie den Angaben der uns bekannten Vorbesitzer wieder und gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
     
  5. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Bildliche Darstellungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.
     
  6. Wir behalten uns das Eigentum an den Kaufgegenständen stets bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
     
  7. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften kann nicht geltend gemacht werden.
     
  8. Die Abtretung von Ansprüchen, die unserem Vertragspartner aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
     
  9. Bei Auftreten von Mängeln im Sinne des § 434 BGB ist unser Vertragspartner verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung. Grundsätzlich ist der Kaufgegenstand in dem Zustand zu belassen, in dem er sich beim Erkennen des Mangels befindet.
     
  10. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung des Kaufgegenstandes.
     
  11. Ist unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB so sind beim Verkauf gebrauchter Sachen Sachmängelansprüche gänzlich ausgeschlossen. Ist unser Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist beim Verkauf gebrauchter Sachen 12 Monate ab Ablieferung.
     
  12. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unsererseits berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Vertragspartners, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.
     
  13. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unseres Vertragspartners (nachfolgend Schadensersatzanspüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person, im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person hervorgerufen oder herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden.
     
  14. Für den Fall dass unser Vertragspartner bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese uns nicht bekannt sind und/oder Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Ulm an der Donau als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
     
  15. Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen sowie alle sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit unser Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, unser Sitz in Ulm an der Donau.
     
  16. Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.